Absinth Definition EU

Absinth als eigene Spirituosengattung

Absinth Definition EU

Die geplante Definition der EU für Absinth

Unser Schreiben an alle EU Parlamentarier, um Ihnen klar zu machen, dass die neue Absinth Definition in der jetzigen Form schädlich für unser Getränk Absinth ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund der Gefahr, dass ein Nicht EU Land (Schweiz) den Spirituosenbegriff Absinth, Absinthe und Grüne Fee gebietsgeschützt für sich beanspruchen will, haben die Mitgliedsstaaten der EU sinnvoll gehandelt und wollen nun Absinth als eigene Spirituosengattung einführen. Bis jetzt war Absinth ja nur unter „sonstige Spirituosen“ eingegliedert.

Leider sieht die erste Definition, wie Absinth ab dem Jahr 2014 zu sein hat, sehr merkwüdig aus und es würde nicht nur den Absinthherstellern in der EU schaden, sondern auch den Endkunden, den Absinthgeniessern und Absinthkonsumenten.

Die erste Definition für Absinth sieht folgendes vor:

„25a. Absinth
a) Absinth ist eine Spirituose, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wermutkraut (Artemisia absinthium L.) in Kombination mit anderen Pflanzen wie Römischer Wermut (Artemisia pontica L.), Anis (Pimpinella anisum L.), Fenchel (Foeniculum vulgare Mill.), Ysopkraut (Hyssopus officinalis), Minze (Mentha spp.) oder in Kombination mit anderen Pflanzen, sofern deren Geschmack nicht vorherrschend ist, unter Verwendung eines der nachstehenden Verfahren oder einer Kombination dieser Verfahren gewonnen wird:
i) Mazeration und/oder Destillation zu weniger als 86 % vol;
ii) erneute Destillation von Alkohol, der Samen oder andere Teile der im Einleitungssatz dieser Nummer aufgeführten Pflanzen enthält;
iii) Beigabe von natürlichen destillierten Extrakten der im Einleitungssatz dieser Nummer aufgeführten Pflanzen.
b) Der Mindestalkoholgehalt von Absinth beträgt 40 % vol.
c) Der (alpha- und beta-)Thujongehalt von Absinth beträgt 5 mg bis 35 mg je Liter.
d) Absinth hat einen Mindestgehalt an Anethol von 0,5 g je Liter.
e) Absinth darf nicht mehr als 50 g Zucker je Liter, ausgedrückt als Invertzucker, enthalten.
f) Zur Färbung von Absinth dürfen keine anderen Stoffe als diejenigen gemäß Buchstabe a verwendet werden mit folgenden Ausnahmen:
– die in Anhang V Teil 1 der Richtlinie 94/36/EG aufgeführten Farbstoffe, die in Lebensmitteln bis zum Quantum Satis verwendet werden dürfen, und
ab dem 1. Juni 2013 die in Anhang II Teil E Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates* unter Nummer 14.2.6 in Gruppe II aufgeführten Farbstoffe, die in Lebensmitteln bis zum Quantum Satis verwendet werden dürfen.



Nach diesen Vorgaben dürften ca. 80% aller heute hergestellten Absinthe, nicht unter dem Namen Absinth in Verkehr gebracht werden und es dürfte hier bei vielen Absinthherstellern zu Problemen kommen. Ferner würden sich viele Endverbraucher in der EU wundern, warum Ihr Lieblingsabsinth nicht mehr Absinth heissen darf.

Es kann doch nicht Ziel der EU sein, dass ab 2014 mehr „Apsinth“ als „Absinth“ in der EU gehandelt und verköstigt wird. Es würden wohl Fantasienamen entstehen, die dann wieder unter „sonstige Spirituosen“ deklariert werden müssen. Soll das Thema Absinth ein weiterer „Meilenstein“ der EU werden, der nach in richtiger Gradzahl gebogenen Bananen oder in gewissen Größen nur zugelassenen Gurken bei dem Endverbraucher Unverständnis und Schmunzeln hervorruft?

Besonders folgende Punkte der ersten Absinthdefinition würden auf großes Unverständnis stoßen bei Herstellern und Endverbrauchern:

a)i) Warum soll der Alkoholgehalt von Absinth auf 86% vol. begrenzt werden, wenn es heutzutage schon sehr viele Sorten mit 89,9% vol. auf dem Markt gibt, die bei den Kunden sehr beliebt sind. Ferner ist Absinth ja auch ein Konzentrat, das nicht pur getrunken wird, sondern mit Wasser auf eine Trinkstärke wie Wein herunterreduziert wird, so dass auch der gesundheitliche Aspekt hier kein Grund für eine solche Begrenzung darstellen sollte.

d) Warum soll der Anetholgehalt von Absinth (Absinth stammt von Artemisia Absinthium = Wermut) einen Mindestgehalt an Anis (Anethol) aufweisen, um so zu schmecken wie Ouzo?
Sehr viele Endverbraucher mögen gewisse anisüberladene Absinthe überhaupt nicht. Wir sprechen hier aus dem Kundenfeedback von ca. 56000 Kunden, da wir wohl der größte Absinthhändler in Bezug auf Endkunden in der EU sind. So haben wir den direkten Draht zu unseren Kunden und wissen, was die Leute bei Absinth wollen. Eben nicht Anis, sondern Wermut wie der Name eben schon sagt. Es sollte keinen Mindestwert von Anis (Anethol) bei Absinth geben.

Ferner wird hier die langjährige Tradition von Böhmischem Absinth, der selbstverständlich hauptsächlich in Tschechien, aber auch in Österreich (Altwiener Schnapsmuseum), Deutschland (Ulex) und anderen Ländern hergestellt wird, überhaupt nicht beachtet. Nach dem Feedback unserer Kunden ist vor allem der Böhmische Absinth wohl der beliebteste von allen Absinthen, da dieser einen sehr geringen Anisgehalt aufweist und so nicht zungenbetäubend wirkt.

Desweiteren war der Urabsinth der Krankenschwester Henriod und des Arztes Ordinaire mit Sicherheit nicht anisüberladen, denn es war eine Medizin für den Magen, die hauptsächlich auf Wermut (Artemisia Absinthium) basierte. Auch heutige „Magenbitter“ enthalten bestimmt nicht mindestens 0,5g je Liter Anethol (Anis). Von einigen Kunden, die anislastige Absinthe genossen, wurde über Sodbrennen aufgrund des intensiven Anisgeschmacks berichtet. Auch so ist nachzuvollziehen, dass diese Absinthtradition vom Ursprung nicht so anislastig war, wie die in Frankreich entstandene, als die Französischen Soldaten aus anderen Ländern den Anistrend mitbrachten. Erst zu der Zeit hat sich wohl dieser Anis im Absinth in Frankreich durchgesetzt. Doch andere Länder (der EU) hatten andere Traditionen. Eben auch die Böhmen, die Ihren Absinth wie den Urabsinth mehr auf Wermut basieren liessen. Es wäre hier falsch nur der Französischen Tradition zu folgen und andere Länder, die eine bedeutende Absinthtradition aufweisen können, nicht zu berücksichtigen. Auch der Endkunde wäre der Betrogene. Müsste er wiederum ein EU Gesetz verstehen, das nicht zu verstehen ist. Verstehen Sie mich hier nicht falsch. Es ist kein Problem, Absinth mit mindestens 0,5g je Liter Anethol herzustellen. Doch die meisten Kunden würden es nicht trinken wollen und greifen dann zu „Apsinth“ statt „Absinth“.

f) Warum soll ausgerechnet bei Absinth eine Reglementierung von Farbstoffen existente und beliebte Absinthsorten auslöschen? Hier ist vor allem der spanische Absinth Serpis zu nennen, der auf eine Tradition von ???????????????? Jahren zurückblickt. Der Serpis Absinth (Absenta) hat eine sehr große Fangemeinde und ist eben ein geschmacklich auch sehr anerkannter „roter“ Absinth. Dieser wird auch sehr gerne in Cocktails verwendet.



Zusammenfassend bleibt noch die Informationspolitik der EU zu bemängeln. Es wurde kein namhafter Absinthhersteller oder Händler, der auch wirklich weiss, was die Bürger der EU wünschen, kontaktiert, um an der Begriffsbestimmung mitzuwirken. Das Absinthgeschäft besteht aus vielen „kleinen“ Herstellern und Händlern, die nicht in irgendwelchen Verbänden der „Großen“ mitwirken. Als ich selbst einige Hersteller auch aus anderen Ländern kontaktierte, waren die erstaunt, dass schon eine erste Definition erörtert wurde auf einem Treffen der EU Parlamentarier. Desto größer war der Schock, wie dies festgelegt wurde. Kleinere Absinthhersteller, es sind ja meistens kleinere Hersteller im Absinthbereich, wären in Ihrer Existenz gefährdet. Hier muss unbedingt nachgearbeitet werden und ein Verständnis der Bestimmenden auch für die Verbraucher aufgebracht werden.

Unser Vorschlag der Begriffsbestimmung wäre dies:

Siehe: Alternative Definition Absinth

Eur. Parlament erhebt Einspruch gegen Definition

Europäisches Parlament erhebt Einspruch gegen Absinth Definition der Europäischen Kommission.

Cham, 13. März 2013. Heute ist eine Definition der Spirituose Absinth durch das Europäische Parlament abgelehnt worden. 409 Parlamentarier stimmten für den Einspruch, 247 dagegen und 19 enthielten sich. Der Entwurf war im Dezember 2012 durch die Europäische Kommission bzw. den zuständigen “Ausschuss für Spirituosen” verabschiedet worden und hätte noch vom Rat bestätigt werden müssen, um als Verordnung rechtskräftig zu werden. Nun muss die Kommission einen neuen Entwurf vorlegen.

“Das ist die richtige Entscheidung.” sagt Ulrich Hosse, spezialisierter Händler und international anerkannter Experte für Absinth. “Europas vielfältige Absinth Kultur sollte nicht durch eine Definition beschnitten werden, deren Wortlaut hauptsächlich durch große Unternehmen bestimmt wurde, die selber keinen Absinth produzieren. Nun haben Rat und Kommission die Chance, wirklich alle Betroffenen in den Prozess einzubeziehen. Wir als kleine und kleinste Produzenten sowie spezialisierte Händler freuen uns darauf, an den kommenden Diskussionen beteiligt zu werden.”

Ausgehend von einer Schweizer Rezeptur für eine Medizin aus dem 18. Jahrhundert verbreitete sich Absinth als Spirituose im 19. Jahrhundert in ganz Europa. Bereits zu dieser Zeit wurde die ursprüngliche Rezeptur in den Regionen stark abgeändert. In nördlichen und östlichen Ländern werden die meisten Absinthe ohne Anis produziert. Die Verwendung natürlicher wie auch künstlicher Farben ist typisch für klassische Absinthe, ebenso wie ein schwankender Anteil des Wirkstoffes Thujon (der von den jährlichen Wachstumsbedingungen abhängt).

“Der Kommissionsentwurf hätte einen Mindestgehalt an Anethol vorgeschrieben (aus der Anis-Pflanze oder künstlich hergestellt), für Absinth weniger Farben erlaubt als für alle anderen Spirituosen und einen Mindestgehalt an Thujon vorgeschrieben. Dies hätte hunderte verschiedener traditioneller Absinth Rezepturen betroffen, die nicht länger als Absinth verkauft werden dürften.” sagt Ulrich Hosse.

Fast einhundert Jahre nach dem Verbot von Absinth ist diese Spirituose heute ein Nischenprodukt. Absinth wird von über einhundert Firmen in ganz Europa produziert, in den meisten Fällen von sehr kleinen Brennereien. Große Firmen haben kein Interesse daran, da die zu erwartenden Umsätze viel zu gering sind.

Weniger als zehn kleine französische Absinth-Produzenten waren an den Prozessen im Ausschuss für Spirituosen beteiligt. Außerdem waren große Unternehmen – auch aus anderen Ländern – dabei, die in den meisten Fällen keinen Absinth produzieren und somit auch keine Ahnung vom Absinth Markt haben.

“Der Kommissionsentwurf muss geändert werden. Wir danken Herrn Dr. Schnellhardt, Abgeordneter des Europäischen Parlamentes, der den Einspruch des Europäischen Parlaments initiiert hat.” schließt Hosse.

Weitere Informationen:
- Alternative Definition von kleinen und mittelgroßen Produzenten sowie spezialisierten Händlern: http://www.absinth-oase.de/alternative-absinth-definition-eu.html
- Entschließungsantrag des Europäischen Parlamentes im Volltext (Dok. B7-0091/2013): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=B7-2013-0091&language=DE
- Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zur Abstimmung: http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20130311IPR06406/html/Le-Parlement-bloque-la-d%C3%A9finition-europ%C3%A9enne-de-l%27abstinthe

Kontakt:

Produzent, Prozesse auf EU Ebene: Ulrich Hosse, www.absinth-oase.de, Tel.: 004915758372929

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